Familienhärteausgleich
Die Zuwendung aus dem Familienhärteausgleichsfonds ist eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, die hilfsbedürftige Familien in einer unverschuldeten Notsituation unterstützen soll. Laufende Unterstützungen zum Lebensunterhalt sind nicht möglich.
Als hilfsbedürftige Familie versteht man Eltern (Groß-, Adoptiv- oder Pflegeeltern) oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch werdende Mütter oder Kinder, die selbst Familienbeihilfe beziehen, können anspruchsberechtigt sein. Die finanzielle Notlage muss unverschuldet, durch ein besonderes Ereignis entstanden sein.
Beispiele für Notlagen sind etwa Krankheit oder Tod eines Elternteils, Scheidung oder Zerstörung von Hausrat oder Wohnraum durch ein Naturereignis. Der eingetretene Schaden darf nicht durch Versicherungen gedeckt sein. Er darf auch nicht durch Geld aus anderen Bundesmitteln oder von dritter Seite gemildert oder beseitigt werden können. Andere gesetzliche Unterstützungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.