Karenz und Kinderbetreuungsgeld
Unselbstständig arbeitende Mütter und Väter haben Anspruch auf Karenz, d.h. auf eine Freistellung von der Arbeit bei Entfall des Arbeitsentgelts. Statt des Gehalts bzw. des Lohns erhält die Mutter oder der Vater Kinderbetreuungsgeld. Die maximale Dauer der Karenzzeit liegt bei insgesamt zwei Jahren und beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist (Arbeitnehmerin darf nicht beschäftigt werden), also acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes.
Die vier Varianten des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes:
- Variante 30 + 6 (Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes/ Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes); ca. 436€ pro Monat
- Variante 20 + 4; ca. 624€ pro Monat
- Variante 15 + 3; ca. 800€ pro Monat
- Variante 12 + 2; ca. 1.000€ pro Monat
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
Variante 12 + 2; 80% der Letzteinkünfte