Unterhaltsvorschuss
Die Zahlung eines Kindesunterhalts wird in der Regel immer dann zum Thema, wenn die Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet sind. Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt an die Kinder zahlt, dann hilft unter bestimmten Voraussetzungen der Staat aus, indem er Geld rechtzeitig zur Verfügung stellt, welches er zu einem späteren Zeitpunkt vom Unterhaltsschuldner zurückfordert. Der Unterhaltsvorschuss dient dazu, den Unterhalt von Kindern abzusichern, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Das setzt voraus, dass der Vater bekannt ist.
Anspruchsberechtigt sind Minderjährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft, Minderjährige mit EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft sowie minderjährige Staatenlose und Konventionsflüchtlinge, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
Die zuständige Stelle ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das minderjährige Kind seinen Wohnsitz hat.